Förderrichtlinie "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" veröffentlicht

Datum
15.02.2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" am 15. Februar 2023 veröffentlicht. Eine Interessenbekundung kann vom 16. Februar 2023 bis zum 31. März 2023 (14 Uhr) eingereicht werden.

Zielsetzung des Akti(F) Plus Programms ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften. Dies können zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger sowie sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Verbände sein. Natürliche Personen können keine Zuwendung nach dieser Förderrichtlinie erhalten.

Förderinteressierte können Ihre Interessenbekundung über das Förderportal Z-EU-S (www.foerderportal-zeus.de) bis zum 31. März 2023 (14 Uhr) einreichen.

Weitere Informationen zum Programm Akti(F) Plus finden Sie hier.