Zweiter Förderaufruf "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder"

Datum
16.05.2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den zweiten Förderaufruf zum ESF Plus-Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" am 28. März 2025 veröffentlicht. Das Interessensbekundungsverfahren ist abgeschlossen. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich. Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich Anfang Juli abgeschlossen sein.

Zielsetzung des Akti(F) Plus-Programms ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen.

Bewerben können sich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, d.h. insbesondere Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), Träger der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie aus Sachsen sofern keine Teilnahme am dem ESF Plus Programm TANDEM Sachsen erfolgt. Für die Förderung wird u.a. eine verbindliche Kooperation mit der Kommune sowie dem Jobcenter/ der Agentur für Arbeit vorausgesetzt (Absichtserklärung).

Weitere Informationen zum Programm Akti(F) Plus finden Sie auf www.esfplus.de/aktif-plus.