- Stand
- April 2019
- Verfügbarkeit
- als PDF
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Alle Integrationsmaßnahmen der Bundesregierung stehen unter dem übergeordneten Ziel, den Menschen, die in Deutschland Schutz gefunden haben und über längere Zeit bleiben werden, so schnell wie möglich das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen, sie – je nach ihren Bedürfnissen und Voraussetzungen – in Ausbildung, Studium oder Arbeit zu bringen und in die Gesellschaft zu integrieren. Entsprechend gibt es drei grundlegende Integrationsfelder, in denen auch der Europäische Sozialfonds (ESF) mit folgenden Programmen aktiv ist:
I. Sprachvermittlung
- Berufsbezogene Deutschsprachförderung (vormals ESF-BAMF-Programm)
II. Integration in Ausbildung, Arbeit und (Hochschul-)Bildung
- IvAF (Handlungsschwerpunkt im Programm "ESF-Integrationsrichtlinie Bund")
- ESF-Qualifizierung im Kontext Anerkennungsgesetz (Förderprogramm IQ)
- BIWAQ
- Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein
III. Gesellschaftliche Integration