3. Förderaufruf im Programm "Win-Win - Durch Kooperation zur Integration"
- Datum
- 01.09.2025
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 1. September 2025 die dritte Förderrichtlinie "Win-Win - Durch Kooperation zur Integration" veröffentlicht. Die Frist zur Einreichung von Interessensbekundungen endet am 14. November 2025.
Das ESF Plus-Programm "Win-Win" richtet sich an junge Männer im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 35 Jahren mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung. Die Zielgruppe umfasst Männer mit und ohne Migrationshintergrund. Es handelt sich um besonders benachteiligte Personen, die von den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern vor Ort nicht (mehr) erreicht und betreut werden können oder die eine Kooperation mit diesen verweigern oder ablehnen.
Im Rahmen des Programms werden diese jungen Männer unterstützt, neue Perspektiven zur Verbesserung ihrer sozialen und ökonomischen Teilhabe zu entwickeln. In den beiden ersten Förderrunden werden dazu Kooperations-/Projektverbünde gefördert, die sozial-innovative Organisationsmodelle und soziale Praktiken entwickelt und erprobt haben, um die Zielgruppe an den Arbeitsmarkt heranzuführen und ihren Zugang zu verbessern.
Was wird gefördert?
In der dritten Förderrunde werden Kooperations-/Projektverbünde gefördert, die einen der zehn ausgewählten sozial-innovative "Good-Practice" Lösungsansätze von Win-Win Projekten der ersten und zweiten Förderrunde in anderen Kommunen erproben und verstetigen. Geflüchtete Drittstaatsangehörige können nur in Kommunen gefördert werden, in denen keine Projekte aus anderen ESF Plus-Programmen, wie z.B. "WIR - Netzwerke integrieren in den regionalen Arbeitsmarkt", oder dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) umgesetzt werden. Hintergrund ist es, eine Doppelförderung insbesondere von geflüchteten Drittstaatsangehörige in anderen ESF Plus-Programmen zu vermeiden.
Wer wird gefördert?
Kommunen, Jobcenter, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Unternehmens- und Wirtschaftsverbände, (Sozial-)Unternehmen und Betriebe, Migrantenorganisationen sowie sonstige gemeinnützige Träger können zwischen 0,75 und 1,25 Millionen Euro für eine Projektlaufzeit von Juli 2026 bis Dezember 2028 beantragen.
Das Interessenbekundungsverfahren für die dritte Förderrunde hat mit der Veröffentlichung der dritten Förderrichtlinie Anfang September 2025 begonnen. Mit einer Interessenbekundung muss ein Begleitschreiben der Kommune zur geplanten Umsetzung des Vorhabens und der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern eingereicht werden.
Für Interessierte finden Online-Informationsveranstaltungen am 4. September und 9. Oktober 2025, jeweils von 11:00 bis 13:00 statt.
- Anmeldung 1. Infoveranstaltung (4.9.): https://reg.bmas.de/y8xQrfZ
- Anmeldung 2. Infoveranstaltung (9.10.): Anmeldung